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Unternehmen

LucifersChild Design (LCD), ist ein unabhängiges Unternehmen, das sich auf digitale Kunst spezialisiert hat. Wir entwerfen kreative und hochwertige Artworks, wie Logos, Maskottchen oder Werbeträger.

Unser Unternehmen besteht seit 2005. Seit den ersten Schritten als Grafiker bauen wir unseren Marktanteil weiter aus und streben zu großem Erfolg, der nur durch Qualität und Engagement erreicht werden kann.

GeschäftsführerPit Windgasse

 

 


 

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit dem Erteilen eines Auftrages akzeptiert der Aufttaggeber automatisch die folgenden AGBs)


O. Urheberrechte   

Dem Auftraggeber ist keinesfalls gestattet, die, auf die, in Auftrag gegebenen Grafiken, angebrachten, auf die Urheberrechte des Auftragnehmers, hinweisenden Texte und Schriftzüge oder Symbole, zu verändern, verändern zu lassen, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Auftragnehmer behält sich vor, auf die fertigen, endgültig dem Auftraggeber zugedachten Grafiken Urheberrechtshinweise, Internetadressen oder sonstige Symbole oder Schriftzüge anzubringen. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingung automatisch mit dem erteilen eines Auftrages.

I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.


II. Gegenleistung

1) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

2) Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.



III. Begleichung

1) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.  Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft  ausgestellt. Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
2) Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.


IV. Zahlungsverzug
1) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in, vom Auftragnehmer festgelegter  Höhe erhoben.


V. Lieferung
1) Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Bedingungen des Transportservers versichert.

2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.

3) Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

4) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

6) Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß  bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.


VI. Beanstandungen
1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gesendeten Dateien und Daten zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die nach der Freigabe entstanden sind oder erkannt werden konnten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

2) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

3) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Sendung.


VII. Eigentumsvorbehalt und Überlassung von Vorlagen
Das Nutzungsrecht sowie das Eigentum an Vorschlägen, Texten, Entwürfen usw. verbleibt bis zur vollständigen Begleichung des Preises  beim Auftragnehmer. Bis dahin darf der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers diese weder verändern noch verändern lassen, noch verwenden. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Vorlagen werden dem Auftraggeber mit der Maßgabe anvertraut, sie nur im Interesse des Auftragnehmers und nur für den Fall des Zustandekommens eines Vertrages und in dessen Rahmen zu verwenden. Dies gilt auch für Vorlagen, welche im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassen werden und für Vorlagen aller Art inklusive Text- und Sloganvorschlägen, auch wenn diese urheberrechtlich nicht schutzfähig sind. Jede Verletzung dieser Rechte des Auftragnehmers begründet einen pauschalen Schadenersatz-Anspruch in Höhe des vereinbarten Honorars.




Stand vom: 10. April 2006

Mit dem erscheinen dieser AGB verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.